Information zu COVID-19 in Schwaan |
Sehr geehrte Einwohner/innen,
hiermit wird Ihnen die SARS-CoV-2-Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock vom 11.01.2021 öffentlich bekanntgemacht.
Des weiteren werden alle Einwohner/innen der Stadt Schwaan sowie der dem Amt Schwaan angehörigen Gemeinden nochmals ausdrücklich auf die Regelungen der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen und um deren konsequente Beachtung gebeten.
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dauer und der Umfang der zum Schutze der Bevölkerung vor dem neuartigen Corona-Virus angeordneten Maßnahmen mehr denn je vom Verhalten jedes Einzelnen abhängen. Je besser Sie alle sich an die angeordneten Maßnahmen halten, umso schneller werden wir diese Gefahr überwinden und wieder zu mehr Normalität übergehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Allgemeiner Informationsservice
Stadt und Amt Schwaan
Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Rostock vom 11.01.2021
Franz-Bunke-Schule, Grundschulteil
Merkblatt des Landkreis Rostock zur Allgemeinverfügung und Quarantäne vom 12.01.2021
für Eltern und Beschäftigte der Grundschule Schwaan und des Hortes der Kita Warnowkrümel
Merkblatt für Eltern und Pflegeeltern
für COVID-19 Kontaktpersonen